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Preisblatt 6
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Informationen
Haushaltstarife
Gewerbetarife
Netznutzung
Allgemeines
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EWR
Netze GmbH
Zuschläge gemäß KWK-Modernisierungsgesetz
Der Gesetzgeber hat mit dem KWK-Modernisierungsgesetz vom 19.03.2002 die
Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ab dem 01.04.2002 neu geregelt.
Hieraus ergeben sich folgende bundesweit einheitliche zusätzliche
Belastungen:
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Für die ersten 100.000 kWh je Abnahmestelle
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0,002 Cent/kWh
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Für jede weitere kWh
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0,002 Cent/kWh
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Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten 4% des Umsatzes übersteigen
sowie Unternehmen des schienengebundenen Verkehrs und
Eisenbahninfrastrukturunternehmen (Nachweis erforderlich) Für jede weitere
kWh
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0,025 Cent/kWh
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Gültig ab 01.01.2012, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die genannten Preise sind Bestandteil des Netznutzungsentgeltes für
Letztverbraucher, die an das Netz der EWR Netze GmbH angeschlossen sind.
Blatt 5 | Blatt
7
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