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Preisblatt 6

 


Informationen

Haushaltstarife

Gewerbetarife

Netznutzung

Allgemeines

 

EWR Netze GmbH
Zuschläge gemäß KWK-Modernisierungsgesetz
Der Gesetzgeber hat mit dem KWK-Modernisierungsgesetz vom 19.03.2002 die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ab dem 01.04.2002 neu geregelt. Hieraus ergeben sich folgende bundesweit einheitliche zusätzliche Belastungen:
 

 


Für die ersten 100.000 kWh je Abnahmestelle


0,002 Cent/kWh

 


Für jede weitere kWh


0,002 Cent/kWh


Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten 4% des Umsatzes übersteigen sowie Unternehmen des schienengebundenen Verkehrs und Eisenbahninfrastrukturunternehmen (Nachweis erforderlich) Für jede weitere kWh






0,025 Cent/kWh


Gültig ab 01.01.2012, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Die genannten Preise sind Bestandteil des Netznutzungsentgeltes für Letztverbraucher, die an das Netz der EWR Netze GmbH angeschlossen sind.

Blatt 5 | Blatt 7