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Und was geht an den Fiskus?
Die Verbrauchs- bzw. Arbeitspreise der Stromtarife enthalten die von der Bundesregierung eingeführte Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh. Darüber hinaus wird zusätzlich zum Netto- Stromentgelt die Mehrbelastung aus dem Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG-Gesetz) von derzeit 3,592 Cent/kWh, dem § 19 StromNEV von derzeit 0,151 Cent/kWh, dem Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (Preise siehe Preisblatt 6) und die Umsatzsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe (derzeit 19%) in Rechnung gestellt. Sie sind in den gerundeten Bruttopreisen der einzelnen Tarif- Tabellen enthalten.
Abrechnungszeitraum / Umstellung:
Der Stromverbrauch wird jährlich einmal abgerechnet. Zur Umstellung auf die günstigeren Tarife ist keine zusätzliche Ablesung Ihres Zählerstandes erforderlich. Stattdessen wird das EWR eine rechnerische Abgrenzung vornehmen.
Schwachlastregelung:
Zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens ist in den Stromnetzen für gewöhnlich kaum Bedarf gefordert. Deshalb kann Strom in dieser Zeit vergünstigt angeboten werden, ein gängiger Begriff hierfür ist »Nachtstrom«. Im Haushaltstarif können Sie wählen, ob Sie die Schwachlastregelung, also den günstigeren Nachtstrom, nutzen wollen oder nicht.
Stand: 01.01.2012
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